Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) – Dein starker Partner in schwierigen Zeiten

Die vergangenen Monate waren wirtschaftlich turbulent, was sich auch bei der AK OÖ bemerkbar machte. Viele Menschen suchten Hilfe aufgrund von Insolvenzen, Problemen am Arbeitsplatz oder Schwierigkeiten mit Konsumentenangelegenheiten.

Unterstützung in allen Lebenslagen: Job, Pflege, Konsum und Bildung

Die AK OÖ unterstützt dich bei Fragen zu deinem Arbeitsvertrag, Lohn, Kündigung oder wenn du ungerecht behandelt wirst. Bei Insolvenzen von Firmen hilft die AK OÖ den betroffenen Arbeitnehmern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die AK OÖ berät dich zum Thema Pflegegeld und hilft dir, die richtige Pflegestufe zu bekommen. Oftmals werden Menschen falsch eingestuft. Die AK OÖ setzt sich dafür ein, dass das korrigiert wird. Bei Problemen mit hohen Heizkostenabrechnungen, Internetbetrug oder anderen Konsumentenfragen ist die AK OÖ für dich da. Die AK OÖ berät dich zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, hilft dir bei der Finanzierung und unterstützt dich bei deiner beruflichen Entwicklung.

Erfolge und wichtige Informationen für dich

Im vergangenen Jahr haben sich über 343.000 Menschen an die AK OÖ gewandt. Die AK OÖ konnte für ihre Mitglieder fast 132 Millionen Euro erkämpfen. Die AK gewinnt nahezu jeden Tag Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Pflegestufeneinstufung festgestellt wird. Die AK OÖ ist deine Interessenvertretung als Arbeitnehmer und Konsument. Du kannst dich jederzeit an die AK OÖ wenden, wenn du Hilfe brauchst.

Direkte finanzielle Unterstützung für AK-Mitglieder

Die AK hat auch selbst Geld in die Hand genommen, um den AK-Mitgliedern direkt und unkom-pliziert zu helfen:
• Mit dem AK-Klassenfahrtsbonus entlastet die AK Oberösterreich ihre Mitglieder bei den Beiträgen für kostenpflichtige Wandertage, Kennenlerntage, Skikurse oder Sprachwochen. Es gibt 75 Euro für eintägige oder 150 Euro für mehrtägige Klassenfahrten, einmalig pro Kind für das laufende Schuljahr. Anträge können noch bis 6. Juli 2025 gestellt werden.
• Lehrlingen gewährt die AK den Mobilitätsbonus in Höhe von einmalig 100 Euro. Um die-sen Bonus zu bekommen, müssen die Lehrlinge entweder ein Jugendticket Netz des OÖ Verkehrsverbundes oder ein Klimaticket haben. Mit dem Bonus sollen die jungen Men-schen zur häufigeren Öffi-Nutzung motiviert werden.
• Mit dem AK-Bildungsbonus in Höhe von 150 Euro fördert die AK die Aus- und Weiterbil-dung ihrer Mitglieder.
• Mit dem Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für Mitglieder unter 26 Jahren in Höhe von 100 Euro fördert die AK Oberösterreich die Mobilität junger Menschen.

Die AK Braunau – Deine Anlaufstelle vor Ort

Im Bezirk Braunau sind derzeit 38.937 AK-Mitglieder gemeldet. Viele von ihnen nutzen die vielfältigen Leistungen der Arbeiterkammer. Ob es um schnelle Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen oder um Weiterbildungsberatung geht – das Angebot der AK Braunau ist sehr gefragt. Das zeigen auch die Zahlen: Im Jahr 2024 wandten sich 5.792 Menschen an die AK Braunau. Davon erfolgten 3.571 Anfragen telefonisch, 1.822 persönlich (einschließlich 78 Bildungsberatungen) und 399 schriftlich.

Erfolgreiche Interessenvertretung bei Arbeitsrechtsproblemen

Oftmals reicht eine einfache Beratung bei arbeitsrechtlichen Problemen nicht aus. In solchen Fällen muss die AK bei den Arbeitgebern intervenieren. Allein im Bezirk Braunau konnte die AK im außergerichtlichen Bereich 639.558 Euro an vorenthaltenem Entgelt für ihre Mitglieder sichern. Wenn Arbeitgeber einen Rechtsstreit riskieren, vertritt die AK ihre Mitglieder auch vor Gericht. Im vergangenen Jahr musste die AK Braunau 69 Mal vor Gericht ziehen und konnte dort weitere 292.437 Euro erstreiten. Insgesamt konnte die AK Braunau somit 931.995 Euro für ihre Mitglieder erkämpfen.

Bilanz-Pressekonferenz der AK Braunau am 26 Februar 2025 mit AK-Präsident Andreas Stangl und AK-Bezirksstellenleiterin Mag. Angela Senzenberger

Von den insgesamt 186 Arbeitsrechtsfällen stammen 77 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezah-lung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist. Hauptsächliche Gründe waren vorenthaltenes Entgelt (79), Kündigungen oder Entlassungen (37) sowie Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (35). Zusätzlich wurden 2024 für 3.703 Arbeitnehmer:innen aus 22 insolventen Betrieben im Bezirk 2.454.470 Euro durchgesetzt. Bei der Anzahl der betroffenen Beschäftigten und Betriebe ist die KTM-Pleite schon eingerechnet, beim Erfolgsbetrag noch nicht, weil die Beschäftigten erst im Jän-ner 2025 ihr Geld erhalten haben. In 214 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Braunau im vergangenen Jahr 6.276.486 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld.

Top-Service in Wohnortnähe

In Summe hat die AK Braunau im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 9.662.951 Euro er-reicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst ein-fach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnor-tnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.

AK kämpft um jeden Euro

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Braunau für eine Beschäftigte einen Betrag von 136 Euro für offene Urlaubsansprüche. Den höchsten Betrag, nämlich 142.439 Euro, erhielt eine leitende Angestellte, die Abfertigung, Bilanzgeld, Urlaubsersatzleistung und die Entgeltfortzah-lung für einen Krankenstand nachgezahlt bekam.

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Kündigungen im Krankenstand

Etwas mehr als zwei Monate war ein Maler bei einem Betrieb im Bezirk Braunau beschäftigt. Während eines Krankenstandes wurde er gekündigt. Da das Mitglied keine Lohnabrechnungen erhalten hatte, intervenierte die AK beim Unternehmen und forderte neben der Entgeltfortzah-lung auch die Lohnabrechnungen ein, um weitere offene Ansprüche berechnen zu können. Da-raufhin hat der Arbeitgeber die Lohnzettel übermittelt und die Entgeltfortzahlung beglichen. Bei 5 der Prüfung der Lohnabrechnungen stellte die AK fest, dass Taggelder sowie Mehr- und Überstun-den unbezahlt geblieben waren. Diese wurden auch trotz nochmaliger Intervention nicht bezahlt. Daher reichte die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Erst jetzt lenkte der frühere Ar-beitgeber ein und überwies ihm den Restbetrag. In Summe bekam der Maler rund 8.200 Euro nachbezahlt.

Ein Fall aus dem Sozialrecht: Schwerarbeitspension für einen Bautischler Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Braunau war fast 40 Jahre als Bautischler beschäftigt. Seine schwere Arbeit bestand darin, Stiegen und Treppen herzustellen und in Häusern aufzubauen. An-fang letzten Jahres stellte er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Feststel-lung der Schwerarbeitszeiten. Für die Jahre von 2005 bis 2020 wurde von der PVA kein einziger Schwerarbeitsmonat anerkannt, obwohl der Beruf Bautischler auf der Liste jener Berufe steht, bei denen von einem Kalorienverbrauch von mehr als 2.000 kcal bei einer achtstündigen Arbeitszeit ausgegangen wird und somit Schwerarbeit vorliegt. Die AK Braunau klagte gegen die Ablehnung der Schwerarbeitszeiten und bekam Recht: Die PVA anerkannte weitere 178 Schwerarbeitsmonate und das AK-Mitglied kann mit 60 Jahren in Schwer-arbeitspension gehen.

14.03.2025