Bilanz 2024 der AK Schärding: Mehr als 4,5 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft

Die wirtschaftlichen Turbulenzen der vergangenen Monate ließen in der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich die Telefone und Datenleitungen heiß laufen. Die Zahl der Insolvenzen nahm stark zu. Bisheriger Höhepunkt der Pleitewelle ist die durch Managementversagen verursachte KTM-Insolvenz, von der rund 3.800 Beschäftigte betroffen sind. Viele AK-Mitglieder waren mit arbeitsrechtlichen Verstößen und vorenthaltenen Pensions- oder Pflegegeldansprüchen konfrontiert und kamen zur Beratung.

Im Konsumentenschutz dominierten Anfragen zu Heizkostenabrechnungen, Internetbetrug und angeblichen Besitzstörungen. Insgesamt konnte die AK Oberösterreich für ihre Mitglieder fast 132 Millionen Euro erkämpfen.

Im vergangenen Jahr wandten sich 343.529 Menschen mit ihren Fragen, Anliegen und Problemen an die AK Oberösterreich. Insgesamt konnte sie 2024 für ihre Mitglieder 131,9 Millionen Euro erkämpfen.

Ein wichtiger Beratungsschwerpunkt der letzten Jahre ist das Pflegegeld. Auffällig ist, dass viele Begutachtungen zur Einstufung der Pflegestufe fehlerhaft sind und einer Überprüfung nicht standhalten. Die AK gewinnt nahezu täglich Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird.

Wir fordern eine lückenlose Aufklärung, wie es zu diesen Begutachtungen kommt, die regelmäßig korrigiert werden müssen. Es darf nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und Betroffene erst durch gerichtliche Verfahren ihre Rechte durchsetzen können. Fehlbegutachtungen müssen Konsequenzen haben.

In der Konsumentenberatung haben die Anfragen zur Heizkostenabrechnung stark zugenommen. Viele Konsument:innen waren mit hohen Nachforderungen konfrontiert, die zwar korrekt errechnet, aber schwer nachvollziehbar waren. Ebenfalls stark gehäuft haben sich Schadensfälle durch immer raffiniertere Phishing-Methoden sowie Anfragen zu angeblichen Besitzstörungen.

Bildungsberatungen drehen sich häufig um Fragen der Aus- und Weiterbildung, das Nachholen von Bildungsabschlüssen, berufliche Neuorientierung sowie die Finanzierung und Förderung von Bildungsvorhaben.

Die Arbeiterkammer (AK) hat auch selbst Geld in die Hand genommen, um ihren Mitgliedern direkt und unkompliziert zu helfen:

  • Mit dem AK-Klassenfahrtsbonus entlastet die AK Oberösterreich Familien bei den Kosten für Wandertage, Kennenlerntage, Skikurse oder Sprachwochen. Es gibt 75 Euro für eintägige und 150 Euro für mehrtägige Klassenfahrten, einmalig pro Kind und Schuljahr. Anträge sind bis zum 6. Juli 2025 möglich.
  • Lehrlinge erhalten den Mobilitätsbonus in Höhe von 100 Euro, wenn sie ein Jugendticket Netz oder ein Klimaticket besitzen. Damit soll die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gefördert werden.
  • Der AK-Bildungsbonus unterstützt Mitglieder mit 150 Euro für Aus- und Weiterbildung.
  • Junge Mitglieder unter 26 Jahren können einen Zuschuss von 100 Euro für ein Fahrsicherheitstraining erhalten.

Aktuell sind im Bezirk Schärding 23.061 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen das umfangreiche Beratungsangebot. Im Jahr 2024 suchten 3.649 Menschen Unterstützung: 1.937 telefonisch, 1.295 persönlich (darunter 65 Bildungsberatungen) und 417 schriftlich.

In vielen Fällen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann direkt bei Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich konnte die AK Schärding 216.658 Euro an vorenthaltenem Entgelt für ihre Mitglieder einfordern. In 24 Fällen kam es zu Gerichtsverfahren, in denen die AK 138.953 Euro erkämpfte. Insgesamt sicherte die AK Schärding ihren Mitgliedern 355.611 Euro.

Bilanz-Pressekonferenz der AK Schärding am 13 Februar 2025 mit AK-Präsident Andreas Stangl und AK-Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz

Von den insgesamt 139 Arbeitsrechtsfällen stammen 87 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Dies zeigt, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des Arbeitsrechts ist.

Die häufigsten Gründe für die Verfahren waren:

  • 71 Fälle von Differenzen bei der Endabrechnung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • 31 Fälle von vorenthaltenem Entgelt
  • 23 Fälle von Kündigungen oder Entlassungen

In 109 Sozialrechtsfällen erstritt die AK Schärding im vergangenen Jahr 2.751.813 Euro, hauptsächlich zu den Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 1.411.188 Euro für 43 Arbeitnehmer:innen aus zehn insolventen Betrieben im Bezirk durchgesetzt.

Insgesamt erreichte die AK Schärding 2024 für ihre Mitglieder 4.518.612 Euro an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie aus Insolvenzverfahren. Dies zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle für Arbeitnehmer:innen ist. Um ihren Mitgliedern unkomplizierte Hilfe zu ermöglichen, setzt die AK gezielt auf Wohnortnähe.

Die AK macht dabei keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Beträgen. So erkämpfte sie beispielsweise 72,64 Euro für eine Beschäftigte, die für einen Tag Probearbeit keinen Lohn erhalten hatte. Der höchste Betrag, 25.065 Euro, wurde in einem gerichtlichen Vergleich für einen begünstigt behinderten Arbeitnehmer erstritten, den sein Arbeitgeber kündigen wollte.

Ein weiteres Beispiel betrifft einen Kraftfahrer aus dem Bezirk Schärding, der ein halbes Jahr bei einem Transportunternehmen in Linz beschäftigt war. In seiner Endabrechnung wurden ihm 464 Euro für Ausbildungskosten abgezogen. Laut Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe hätte jedoch der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen müssen. Die AK intervenierte und forderte die Rückzahlung – mit Erfolg: Der Betrag wurde dem Arbeitnehmer erstattet.

Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Schärding stellte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Invaliditätspension, da er aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr als Elektroinstallateur arbeiten konnte. Die PVA lehnte den Antrag ab.

Der Mann leidet an einer kaputten Hüfte, Wirbelsäulenproblemen und einer koronaren Herzkrankheit. Längeres Stehen führt dazu, dass seine Füße taub werden oder zu kribbeln beginnen. Zusätzlich kämpft er mit den Folgen einer schweren Covid-Infektion aus dem Jahr 2021, die zu permanenter Erschöpfung und Schlafstörungen geführt hat.

Die AK Schärding klagte gegen die Ablehnung und bekam Recht. Ein Gutachten bestätigte die Arbeitsunfähigkeit, und das Arbeits- und Sozialgericht sprach dem Mann die Invaliditätspension zu.

Quelle: AK Schärding - Serviceangebot
02.03.2025