AK setzt sich durch: Höhere Pflegegeldstufe für Mann mit Demenz erkämpft

Ein Erfolg für Gerechtigkeit und Menschlichkeit: Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) hat für einen 78-jährigen Mann aus dem Bezirk Grieskirchen eine deutliche Erhöhung seines Pflegegeldes erreicht. Nachdem die zuständige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) den Antrag auf Anpassung abgelehnt hatte, zog die AK vor Gericht – mit Erfolg. Statt der bisherigen Pflegestufe 3 erhält der Mann nun rückwirkend Pflegestufe 5.

Der Betroffene litt zunehmend an Demenz und konnte sich in seiner eigenen Wohnung kaum noch orientieren. Seine Ehefrau übernahm die Pflege – Tag und Nacht, oft ohne Pause. Trotz des deutlich gestiegenen Aufwands lehnte die Versicherung den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes ab. Laut dem ursprünglichen Gutachten betrug der Pflegebedarf lediglich 151 Stunden pro Monat, was weiterhin Stufe 3 entsprach.

Symbolbild von Envato

Die AK Grieskirchen erkannte jedoch, dass das Gutachten den tatsächlichen Pflegebedarf nicht ausreichend berücksichtigte – insbesondere den erhöhten Aufwand durch die fortschreitende Demenz. Nach der Klage beauftragte das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen, der schließlich einen Pflegebedarf von über 180 Stunden monatlich feststellte. Das Urteil war eindeutig: Die BVAEB musste das Pflegegeld auf Stufe 5 anheben – rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

AK-Präsident Andreas Stangl betont, wie wichtig es sei, sich bei Zweifeln rechtliche Unterstützung zu holen: „Wenn Gutachten nicht der Realität entsprechen, stehen wir unseren Mitgliedern zur Seite. Wir prüfen Fälle, beraten Betroffene und vertreten sie – auch vor Gericht.“

Der Fall zeigt deutlich, wie entscheidend eine genaue Prüfung von Pflegegeld-Gutachten ist – besonders bei Erkrankungen wie Demenz, die den Alltag und die Betreuung massiv beeinflussen.

Orte: Bezirk Grieskirchen, Linz, Oberösterreich

Quelle: AK
31.10.2025